Für Onlinehändler steht die nächste wichtige Änderung im Verbraucherrecht unmittelbar bevor. Ab dem 27. September 2026 müssen Verbraucher deutlich sichtbarer über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informiert werden.
Neu ist dabei nicht das Gewährleistungsrecht selbst. Neu ist vor allem die Art, wie darüber informiert werden muss. Die EU führt dafür eine harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht ein. Gleichzeitig kommt mit dem EU-GARAN-Label eine einheitliche Kennzeichnung für bestimmte freiwillige Haltbarkeitsgarantien von Herstellern.
Für Onlineshops bedeutet das konkret: Ein Hinweis irgendwo in den AGB reicht künftig nicht aus. Die Informationen müssen vor dem Kauf deutlich und verständlich in den Verkaufsprozess eingebunden werden. Die EU-Kommission hat dafür nicht nur die Inhalte, sondern auch Gestaltung und technische Verwendung weitgehend vorgegeben.
Was ändert sich am 27. September 2026?
Die Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Die konkrete Gestaltung wurde anschließend mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt. Diese gilt ab dem 27. September 2026.
Die wichtigste Änderung für Händler besteht darin, dass Verbraucher bereits vor Abschluss des Kaufvertrags deutlich auf die gesetzliche Gewährleistung hingewiesen werden müssen.
Dafür stellt die Europäische Union ein einheitliches Gewährleistungslabel beziehungsweise eine harmonisierte Mitteilung bereit.
Das Ziel ist relativ einfach: Kunden sollen klar erkennen können, dass gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen und dass diese etwas anderes sind als eine freiwillige Herstellergarantie.
Gewährleistung und Garantie sind nicht dasselbe
Gerade im Onlinehandel werden die Begriffe „Gewährleistung“ und „Garantie“ häufig vermischt.
Die gesetzliche Gewährleistung ergibt sich aus dem Gesetz und richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer. In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Waren zwei Jahre ab Ablieferung. Bei gebrauchten Waren kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine Verkürzung vereinbart werden.
Eine Garantie ist dagegen eine zusätzliche freiwillige Verpflichtung. Sie kann beispielsweise vom Hersteller angeboten werden und gilt neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Genau diese Unterscheidung möchte die EU künftig für Verbraucher sichtbarer machen.
Das neue EU-Gewährleistungslabel
Ab dem 27. September 2026 müssen Verkäufer von Konsumgütern ihre Kunden mit der von der EU vorgegebenen harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht informieren.
Die Mitteilung erklärt unter anderem, dass Verbraucher innerhalb der EU grundsätzlich mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistungsrechte haben, unter welchen Umständen diese Rechte geltend gemacht werden können und welche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer bestehen.
Ein integrierter QR-Code führt zu weiterführenden Informationen der Europäischen Union.
Wichtig: Das Label darf nicht einfach nach Belieben an das eigene Corporate Design angepasst werden.
Farben, Aufbau, Typografie, QR-Code, Abstände und weitere Gestaltungselemente sind festgelegt. Die Bestandteile der harmonisierten Mitteilung dürfen grundsätzlich nicht frei verändert werden. Für digitale Anwendungen muss die vorgesehene digitale Version verwendet werden.
Für Händler heißt das also: Nicht einfach ein eigenes Kästchen mit „2 Jahre Gewährleistung“ gestalten.
Es soll tatsächlich die offizielle EU-Vorlage verwendet werden.
Wo muss das Gewährleistungslabel im Onlineshop erscheinen?
Hier ist eine wichtige Differenzierung nötig.
Das allgemeine Gewährleistungslabel ist zunächst eine Information auf Shop-Ebene. Es muss also nicht zwangsläufig neben jedem einzelnen Produkt dauerhaft in voller Größe stehen.
Für Onlineshops kommt beispielsweise ein deutlich sichtbarer Hinweis im Header, im Produktbereich oder innerhalb des Checkout-Prozesses infrage.
Über einen Hinweis wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“ kann die vollständige harmonisierte Mitteilung beispielsweise über ein Modal, Overlay oder eine andere unmittelbar erreichbare Darstellung eingeblendet werden.
Die vollständige Information muss dabei leicht erreichbar, lesbar und vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein.
Ein versteckter Link irgendwo am Ende der AGB wäre dagegen gerade nicht der Sinn dieser Regelung.
Das zweite neue Element: das EU-GARAN-Label
Parallel zur allgemeinen Gewährleistungsinformation führt die EU das sogenannte GARAN-Label ein.
Dieses Label betrifft allerdings nicht jedes Produkt mit irgendeiner Herstellergarantie.
Es geht ausdrücklich um eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers.
Das GARAN-Label ist insbesondere relevant, wenn der Hersteller eine Garantie anbietet, die ohne zusätzliche Kosten für den Verbraucher gewährt wird, die gesamte Ware umfasst und länger als zwei Jahre gilt.
Das ist ein entscheidender Unterschied.
Eine kostenpflichtige Garantieverlängerung fällt beispielsweise nicht automatisch darunter. Auch eine Garantie, die lediglich einzelne Bauteile eines Produkts umfasst, ist nicht mit einer Garantie für die gesamte Ware gleichzusetzen.
Was zeigt das GARAN-Label?
Auch das Design des GARAN-Labels ist EU-weit vereinheitlicht.
Das Label trägt auffällig die Bezeichnung „GARAN“ und enthält unter anderem Informationen zur Dauer der Herstellergarantie sowie Angaben, mit denen das konkrete Produkt beziehungsweise die Garantie identifiziert werden kann.
Außerdem soll deutlich werden, dass die freiwillige Herstellergarantie zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten besteht.
Anders als beim allgemeinen Gewährleistungslabel gibt es beim GARAN-Label einzelne Bereiche, die mit den jeweiligen Produkt- und Garantiedaten befüllt werden.
Der grundlegende Aufbau des Labels darf jedoch nicht frei verändert werden.
Das GARAN-Label gehört zum konkreten Produkt
Während das Gewährleistungslabel als allgemeine Information für den gesamten Shop eingesetzt werden kann, ist das GARAN-Label produktbezogen.
Der Kunde muss eindeutig erkennen können, für welches Produkt die besondere Haltbarkeitsgarantie gilt.
Dafür kommen unter anderem folgende Bereiche infrage:
- Produktseite
- Produktgalerie
- Produktbeschreibung
- Warenkorb
- Checkout
Für digitale Shops gibt es außerdem kompaktere Darstellungsformen, bei denen zunächst nur eine reduzierte Kennzeichnung erscheint und die vollständigen Informationen nach einem Klick oder einer anderen Interaktion eingeblendet werden.
Gerade für mobile Onlineshops ist diese Form interessant, weil das vollständige Label relativ viel Platz benötigt.
Muss ein Händler selbst nach Herstellergarantien suchen?
Für Händler ist wichtig, dass sie nicht wahllos das Internet nach möglichen Herstellergarantien durchsuchen müssen.
Entscheidend ist insbesondere, welche Garantieinformationen der Hersteller oder Lieferant dem Händler für das konkrete Produkt zur Verfügung stellt.
Werden entsprechende Informationen zu einer qualifizierten Haltbarkeitsgarantie bereitgestellt, müssen diese künftig sauber im Shop berücksichtigt werden.
Für Onlinehändler wird deshalb die Qualität der Produktdaten noch wichtiger.
Neben EAN, Hersteller, Preisen, Produktbildern und technischen Eigenschaften können künftig auch folgende Informationen strukturiert gepflegt werden:
- Garantieart
- Garantiedauer
- Hersteller
- Modell beziehungsweise Produktkennung
- GARAN-Relevanz
Gerade bei großen Sortimenten sollten diese Angaben möglichst strukturiert im Shopsystem, in der Warenwirtschaft oder in einem PIM-System gepflegt werden.
Gewährleistungslabel und GARAN-Label im Vergleich
| EU-Gewährleistungslabel | EU-GARAN-Label | |
|---|---|---|
| Gültig ab | 27. September 2026 | 27. September 2026 |
| Worum geht es? | Gesetzliche Gewährleistungsrechte | Freiwillige Haltbarkeitsgarantie |
| Wer steht dahinter? | Gesetzlicher Anspruch gegenüber dem Verkäufer | Hersteller |
| Für welche Produkte? | Grundsätzlich relevante Verbrauchsgüter | Produkte mit entsprechender qualifizierter Herstellergarantie |
| Garantiezeitraum | Gesetzliche Gewährleistung | Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren |
| Kosten für Kunden | Gesetzlicher Anspruch | Garantie muss kostenlos gewährt werden |
| Darstellung | Allgemeine Shop-Information möglich | Dem konkreten Produkt zugeordnet |
| Eigenes Design erlaubt? | Nein | Nur die vorgesehenen individuellen Angaben |
Was sollten Onlinehändler jetzt tun?
Bis zum 27. September 2026 bleibt nicht mehr viel Zeit.
Betreiber von Onlineshops sollten deshalb prüfen, wie die offizielle Gewährleistungsinformation in das bestehende Frontend integriert werden kann und an welcher Stelle Kunden sie zuverlässig vor Abschluss des Kaufvertrags erreichen.
Gleichzeitig sollte das Sortiment auf Produkte überprüft werden, bei denen Hersteller entsprechende Haltbarkeitsgarantien bereitstellen.
Hier müssen GARAN-Daten sauber dem jeweiligen Artikel beziehungsweise der jeweiligen Variante zugeordnet werden.
Besonders bei Shopware 6, JTL-Shop 5, Shopify und WooCommerce dürfte das Thema interessant werden, weil die Umsetzung idealerweise nicht manuell für jeden einzelnen Artikel erfolgen sollte.
Sinnvoll ist eine zentrale technische Lösung, welche allgemeine Gewährleistungsinformationen shopweit ausgibt und GARAN-Labels anhand der jeweiligen Produktdaten automatisch einblendet.
Wichtig: Nicht einfach eigene Labels gestalten
Bei beiden Kennzeichnungen sollte man nicht versuchen, die EU-Vorgaben möglichst hübsch an das eigene Shopdesign anzupassen.
Die Europäische Kommission stellt dafür offizielle Vorlagen und technische Dateien bereit.
Für digitale Anwendungen gibt es speziell vorgesehene Versionen. Diese sollten verwendet werden, anstatt eigene Varianten nachzubauen.
Offizielle EU-Vorlagen und Praxisleitfaden ansehen
Fazit: Aus einem Rechtstext wird ein sichtbares Shop-Element
Das gesetzliche Gewährleistungsrecht gibt es natürlich nicht erst seit 2026.
Neu ist, dass die EU diese Verbraucherinformation deutlich stärker aus den AGB heraus und direkt in die Customer Journey bringt.
Ab dem 27. September 2026 müssen Onlineshops die gesetzliche Gewährleistung mit der harmonisierten EU-Mitteilung sichtbar kommunizieren. Produkte mit einer entsprechenden qualifizierten Herstellergarantie erhalten zusätzlich das neue GARAN-Label.
Damit wird aus einem vermeintlich rein rechtlichen Thema auch eine technische Aufgabe für Shopbetreiber, Agenturen und Entwickler.
Wer seinen Shop mit Shopware 6, JTL-Shop 5, Shopify oder WooCommerce betreibt, sollte deshalb frühzeitig prüfen, wie sich die neuen Kennzeichnungen sauber, responsiv und ohne unnötige Eingriffe in Produktpflege und Checkout integrieren lassen.
Als Werbeagentur Vogtland unterstützen wir Sie bei der technischen Anpassung Ihres Onlineshops, der Einbindung der neuen EU-Kennzeichnungen sowie bei Theme-, Template- und Checkout-Anpassungen.
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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand unserer Recherche vom 13. September 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die praktische Auslegung einzelner Anforderungen kann sich durch Rechtsprechung und behördliche Hinweise weiter konkretisieren.
